FAQ ...
FAQ - Lehrabschlussprüfung
Wann darf ich zur LAP antreten?
- Frühestens ein halbes Jahr vor Lehrzeitende (Das steht in deinem Lehrvertrag)
- Nach Abschluss deiner letzten Berufsschulklasse
- Bei Lehrzeitende
Gibt es auch eine schriftliche LAP?
Ja, wenn du in der letzten Klasse Berufsschule negativ (Note 5) warst, musst du dieses Fach bei der LAP schriftlich nachholen.
Muss ich mich selbst zur LAP anmelden?
Ja. Dies geschieht aber meistens in der letzten Klasse Berufsschule. Das Formular findest du unter folgendem >> Link
Wie oft darf ich bei der LAP in meinem Bundesland durchfallen?
Da gibt es keine Regelung. Es kann nur sein, dass du in ein anderes Bundesland zur LAP musst, da in deinem Bundesland in der nächsten Zeit keine LAP-Termine verfügbar sind.
Wie ist der Ablauf einer LAP?
Wenn du in der letzten Klasse Berufsschule negativ bist, hast du zuerst eine schriftliche Prüfung im negativen Fach. Falls nicht, fängst du direkt mit dem praktischen Teil (z.B. Mauern eines Werkstücks) an. Danach findet das Fachgespräch mit 3 Prüfern statt. Das Ergebnis deiner Prüfung erfährst du direkt im Anschluss.
Gibt es für meinen Lehrberuf einen Vorbereitungskurs?
JA! Dieser wird dir zu 100% gefördert.
Bekomme ich von meinem Betrieb für einen guten Erfolg oder eine Auszeichnung eine Prämie?
Die meisten Kollektivverträge regeln dies. In den meisten Fällen erhältst du bei ausgezeichnetem Erfolg 250 Euro. Ob du eine Prämie bekommst, kannst du gerne bei deiner GBH nachfragen.
Zudem kann dein Betrieb natürlich extra Prämien ausbezahlen.
Wie lange ist die Behaltefrist?
3 Monate. Nach der LAP bzw. Lehrzeit muss dich dein Betrieb 3 Monate behalten.
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