FAQ ...
FAQ - Lehrausbildung
Welche Tätigkeiten muss ich erlernen?
Dies steht alles in deinem Lehrberufsbild. Auf dieser Seite kannst du alles darüber erfahren: https://lehrberufsliste.bic.at
Darf ich als Lehrling Überstunden machen?
Mit 15 Jahren – NEIN. Überstunden sind generell nicht erlaubt.
Mit 16 und 17 Jahren – JA, aber maximal eine halbe Stunde am Tag und nicht mehr als 3,5 Stunden in der Woche (für Vor- und Abschluss-Arbeiten, z.B. Bus für den nächsten Tag einräumen).
Wie lange ist meine Lehrzeit?
Das hängt von deinem Beruf ab. Die Lehrzeiten sind nämlich unterschiedlich lang.
Eine Tischler-Lehre dauert z.B. 3 Jahre, eine Lehre zum Tischlereitechniker aber 4 Jahre.
Kann ich meine vorherige Schulzeit an meine Lehrzeit anrechnen?
Bei manchen Berufen geht das. Wenn du z.B. eine Fachschule für Landwirtschaftliche Berufe gemacht hast, kann dir die Firma im Beruf Zimmerer ein Jahr anrechnen.
VORSICHT: Dies hängt auch von deinem Betrieb ab.
Bin ich für die Sauberkeit auf der Baustelle/im Betrieb verantwortlich?
Du bist wie jeder andere auf der Baustelle/im Betrieb mitverantwortlich.
Bekomme ich auch in der Lehrzeit eine Aufwandsentschädigung?
Du bekommst eine Lehrlingsentschädigung (Lohn). Diese ist in deinem Kollektivvertrag festgelegt.
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